Detailansicht Urteil
Grds. keine gemeinschaftlichen Anlagen (hier: Heizung) im Sondereigentum zulässig; §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 2 WEG; 16 GBO
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 292/20, 10.05.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Bremen, AZ: 3 W 28/15, 28.04.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 176/10, 08.07.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 14/77, 02.02.1979
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Eigentümer haftet nicht für Schäden am Gemeinschaftseigentum nach eigenmächtigem Fenstertausch, wenn Vorschäden vorhanden waren
- Leitungen für Abwasser sind regelmäßig Gemeinschaftseigentum; §§ 14 Abs. 3, 18, 19 WEG
- GdWE kann Herausgabeanspruch von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen an sich selbst verlangen (str.); §§ 9a Abs. 2, 16 WEG; 985, 1004 BGB
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Stellplätze nur nach neuem WEG-Recht sondereigentumsfähig; § 3 Abs. 1 S. 2 WEG n.F.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Garage Arzthaftung Telefonwerbung Beirat Protokoll Gegenabmahnung Abmahnung Wurzeln Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Teilungserklärung Tierhaltung Schimmel Verwalter Miete Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Abschleppen Makler Nachbarrecht Mietminderung Verwaltungsbeirat Kurioses Treppenlift Verkehrsunfall Sondereigentum Veränderung Nutzungsentschädigung Kündigung Beschluss Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
