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Keine Teilnahme an WEG-Versammlung ohne Immunisierung - Eigentümer muss Gelegenheit zur Impfung gegeben werden; §§ 23, 24 WEG
AG Mainz, AZ: 73 C 38/21, 02.05.2022
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Jeder Eigentümer ist berechtigt, persönlich an der Versammlung teilzunehmen. Der Termin muss so gewählt sein, dass grundsätzlich allen Wohnungseigentümern die Teilnahme in zumutbarer Weise möglich ist.

Die Durchführung einer Eigentümerversammlung, an der nicht gegen das Coronavirus immunisierte Wohnungseigentümer aufgrund einer neu erlassenen behördlichen Verordnung nicht teilnehmen konnten, stellt einen schweren Eingriff in den Kernbereich der Mitgliedschaftsrechte der Wohnungseigentümer dar, wenn die Wohnungseigentümer von der Verwaltung keine Gelegenheit zur Immunisierung erhalten haben.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Corona SARs COVID19 COVID-19 Rechtsanwlat Frank Dohrmann Bottrop