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Muss der Vermieter anlasslose Generalinspektionen von Elektroleitungen und -geräten vornehmen?
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 321/07, 15.10.2008
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Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen

Es reicht aus, an der Elektroinstallation auftretende Unregelmäßigkeiten oder vom Mieter angezeigte Mängel unverzüglich durch einen Fachmann abstellen zu lassen.

Im Einzelfall bieten allerdings besondere Umstände wie z.B. ungewöhnliche oder wiederholte Störungen, insbesondere bei älteren Anlagen, Anlass, nicht nur einen unmittelbar zu Tage getretenen Defekt zu beheben, sondern eine umfassende Inspektion der gesamten Elektroinstallation durchzuführen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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