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Vermieter haftet für einen durch Kabelbrand dem Mieter entstandenen Schaden
OLG Saarbrücken, AZ: 4 U 109/92, 04.06.1993
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Der Vermieter ist im Rahmen der ihn treffenden Instandhaltungspflicht gehalten, die elektronische Anlage des vermieteten Gebäudes nach Maßgabe der anerkannten Regeln der Technik, den VDE-Bestimmungen und den wegen der Prüffristen einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften "Elektrische Anlagen und Beweismittel" (VGB 4) regelmäßig zu überprüfen.

Kommt der Vermieter dieser Prüfpflicht nicht nach und wird der Mieter durch einen in der elektrischen Anlage aufgetretenen Fehler geschädigt (Kabelbrand), so ist der Vermieter dem Mieter für diesen Schaden einstandspflichtig.

Dabei spricht eine - widerlegbare - Vermutung dafür, dass das auf dem Fehler der Elektroinstallation beruhende Schadensereignis bei Beachtung der anerkannten Regeln der Technik (Einhaltung der Überprüfungsfristen) vermieden worden wäre.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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