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Schadensersatzanspruch des Mieters wegen fehlerhafter Haus-Elektroinstallationen eines Altbaus
AG Potsdam, AZ: 20 C 913/92, 23.06.1994
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Schäden des Mieters an Elektro-Haushaltsgeräten, die wegen mangelhafter Elektroinstallation im Miethaus entstanden sind, hat der Vermieter zu ersetzen.

Die Einstandspflicht des Vermieters ändert sich nicht dadurch, dass die Elektroanlage aus der DDR-Zeiten stammt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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