Detailansicht Urteil
Verwalter muss bei Wasserschaden im Sondereigentum unverzüglich tätig werden; § 27 WEG
AG Cuxhaven, AZ: 5 C 478/20, 13.04.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bergisch Gladbach, AZ: 70 C 25/22, 24.11.2022
-
AG Bonn, AZ: 210 C 52/21, 09.09.2022
-
LG Potsdam, AZ: 2 O 291/19, 02.02.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur Beschlussersetzungsklage zur Ermittlung des Instandsetzungsbedarfs durch einen Sachverständigen
- Drei Vergleichsangebote nicht immer erforderlich / Zur Kostenerstattung nicht beschlossener Instandsetzungsmaßnahmen / Sonderumlage zur Bildung einer Rücklage?
- Zur Beschlussersetzung einer Instandsetzungsmaßnahme und zur Verpflichtung der Durchführung - Auftragsvergabe an Handwerker durch GdWE ist eine unvertretbare Handlung
- Tagesordnung muss mit der Einberufung bekannt gemacht werden / Zur Zweckbindung der Erhaltungsrücklage - Photovoltaikanlage als modernisierende Instandsetzungsmaßnahme? - § 19 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Telefonwerbung Nachbarrecht Sondereigentum Veränderung Treppenlift Verkehrsunfall Kurioses Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Makler Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Garage Abschleppen Eigentümerversammlung Kündigung Arzthaftung Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Tierhaltung Beschluss Gemeinschaftseigentum Schimmel Protokoll Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Miete Nutzungsentschädigung Wurzeln Verwalter Beirat Mietminderung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!