Detailansicht Urteil
Zur Beschlussersetzungsklage zur Ermittlung des Instandsetzungsbedarfs durch einen Sachverständigen
AG Bottrop, AZ: 20 C 11/24, 28.11.2024
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 17 T 22/24, 09.09.2024
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 140/22, 17.03.2023
-
AG Bonn, AZ: 210 C 53/21, 23.01.2023
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gutachter Vorbereitung Grundlagenbeschluss
Ähnliche Urteile
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- Ein-Personen-WEG kann ohne Besschlussfasssung bauliche Veränderungen vornehmen - Zur Nichtigkeit eines unbestimmten Beschlusses über bauliche Veränderungen
- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
- Bestandskräftiger, nicht ordnungsgemäßer Beschluss, muss nicht zwingend im Wege eines Zweitbeschlusses aufgehoben werden; §§ 18 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2 WEG
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Verwaltungsbeirat Schimmel Einstimmigkeit Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Protokoll Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Beirat Jahresabrechnung Makler Treppenlift Arzthaftung Kündigung Kurioses Garage Telefonwerbung Wohnungseigentümer Abmahnung Beschluss Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Verwalter Abschleppen Nachbarrecht Veränderung Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Miete Mietminderung Eigentümerversammlung Wurzeln Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!

Das Gesetz sieht insoweit nur eine Pficht zur Kostentragung, nicht aber eine Handlungspflicht vor. Ebenso wie INstandsetzungen können Eigentümer auch nicht zu Gartenarbeiten oder Hausflurreinigung herangezogen werden. Derartige Beschlüsse sind nichtig haben keine Verbindlichkeit, auch wenn die Anfechtungsfristen bereits abgelaufen sind.