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Keine Beschlussersetzung durch das Gericht ohne Vorbefassung der Gemeinschaft; §§ 28, 44 WEG
AG Bonn, AZ: 210 C 53/21, 23.01.2023
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Eine Beschlussersetzung durch das Gericht kommt ohne der erforderlichen Vorbefassung der Gemeinschaft mit dem von einem Eigentümer verfolgten Begehren nicht in Betracht.

Dies gilt auch im Hinblick auf die Verpflichtung zur Erstellung einer Jahresabrechnung, wenn eine Versammlung aufgrund der Corona-Pandemie über zwei Jahre nicht stattfand.

Diesbezüglich wäre die Durchführung einer Versammlung zu erzwingen, damit über die von ihr geltend gemachten Beschlussanträge abgestimmt wird.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beschlussersetzungsklage Frank Dohrmann Bottrop Rechtsanwalt