Detailansicht Urteil
Grund für Eigenbedarfskündigung muss nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbestehen
AG Bocholt, AZ: 21 C 101/23, 16.05.2025
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 238/18, 09.12.2020
-
AG Hamburg-Blankenese, AZ: 531 C 351/12, 04.09.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Mieter Vermieter Mietvertrag
Ähnliche Urteile
- Zum Beginn der Kündigungs-Sperrfrist des § 577a BGB beim Umwandlung in Wohneigentum
- Zu den Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung; § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
- Abschluss eines Härtefall iSd § 574 BGB wenn der Mieter eine vom Vermieter angebotene Ersatzwohnung ablehnt?
- Ist fehlender Ersatzwohnraum ein Härtegrund im Sinne des § 574 BGB ?
- Wann ist der wesentliche Zeitpunkt für einen Härtegrund iSv §§ 574 Abs.1, Abs.2 BGB?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Abschleppen Einstimmigkeit Jahresabrechnung Teilungserklärung Sondereigentum Verkehrsunfall Kündigung Veränderung Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Makler Arzthaftung Beschluss Nachbarrecht Telefonwerbung Wurzeln Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Tierhaltung Verwalter Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Miete Kurioses Protokoll Beirat Gemeinschaftseigentum Treppenlift Garage Anfechtungsklage Abmahnung Mietminderung Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
