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GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
LG Essen, AZ: 10 S 21/25, 21.08.2025
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Es ist nicht treuwidrig, wenn der Vermieter das Fahrzeug seinen Mieters abschleppen lässt, wenn der Vermieter seinen Mieter vorher aufgefordert, auf dem Grundstück nicht zu parken.

Eine überraschende oder fern liegende Reaktion des Vermieters liegt nicht vor. Dem steht zunächst nicht entgegen, dass der Mieter früher unbeanstandet und über einen längeren Zeitraum das Fahrzeug auf dem Grundstück des Vermieters abgestellt hat.

Das eigentliche Schikaneverbot, § 226 BGB, greift vorliegend nicht ein, denn das Verbot des Parkens und dessen Durchsetzung können nicht nur den Zweck haben, einem anderen Schaden zuzufügen. Hiergegen spricht deutlich bereits, dass der Vermieter als Eigentümer berechtigt ist, über sein Grundstück dergestalt zu disponieren, dass er es von Parkvorgängen freihalten möchte.

Etwas anderes kann gelten, wenn der Mieter anlässlich seines Umzuges kurzzeitig auf dem Grundstück parkt. Ein derart veranlasster Abcsheppvorgang wäre treuwidrig.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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