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Ist-Jahresabrechnung ist unwirksam, § 28 Abs. 2 S. 1 WEG
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b 42/25 WEG, 21.08.2026
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Eine Beschlussfassung nach § 28.Abs. 2 S 1 WEG ist ordnungswidrig, wenn sie auf Grundlage der Ist-Vorauszahlungen erstellt wurde und deshalb als Nachzahlungsbetrag nicht die sog. Abrechnungsspitze, sondern nur den Abrechnungssaldo (einschließlich bestehender Wohngeldrückständen) ausweist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Soll-Abrechnung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümerversammlung Jahresabrechnung Beschlussanfechtung