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Ist-Jahresabrechnung ist nichtig, keine Klageänderung in der Berufungsinstanz; §§ 21, 28, 43 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 68/18, 25.10.2018
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Keywords: Nichtigkeit rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Diese ist nichtig, so dass sich der zahlungspflichtige Wohnungseigentümer auch noch nach Ablauf der Anfechtungsfrist im Rahmen der Zahlungsklage auf die fehlende Anspruchsgrundlage berufen kann.
Einer Umstellung der Klage auf eine andere Rechtsgrundlage, nämlich dem Wirtschaftsplan des betreffenden Jahres hat das LG Frankfurt eine Absage erteilt.