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Verwalter muss Wirtschaftsplan vor oder zu Beginn der Wirtschaftsperiode erstellen - verspäteter Wirtschaftplan zum Jahresende ist dennoch wirksam; § 28 WEG
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 28/26, 09.10.2026
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Fälligkeit Frank Dohrmann Vorauszahlung Bottrop rechtsanwalt
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Nur weil die nicht rechtzeitge Erstellung des Wirtschaftsplan ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, führt ein verspätet erstellter und beschlossener Wirtschaftsplan nicht zur Unwirksamkeit, da er den Zustand ordnungsgemäßer Verwaltung - wenn auch verspätet - herstellt