Detailansicht Urteil
Partei kann mangels Beschwer grundsätzlich keine Streitwerbeschwerde einlegen; §§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG, 66 Abs. 3 Satz 3, 68 Abs. 1 Satz 5GKG
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 59/11, 20.12.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 553/10, 06.04.2011
-
LG Essen, AZ: 9 T 29/08, 25.11.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streitwertbeschwerde Partei Anwalt Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Kosten Zulässigkeit Begründetheit
Ähnliche Urteile
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Erstattungsfähige Kosten: Überprüfung des vom Vermieter für eine Bedarfsperson geltend gemachten Eigenbedarfs durch einen Detektiv
- Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung - Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Telefonwerbung Kündigung Protokoll Treppenlift Kurioses Sondereigentum Beirat Schimmel Veränderung Abmahnung Nutzungsentschädigung Mietminderung Arzthaftung Beschluss Teilungserklärung Wirtschaftsplan Wurzeln Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Makler Nachbarrecht Miete Garage Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Jahresabrechnung Verkehrsunfall Einstimmigkeit Abschleppen Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!