Detailansicht Urteil
Kündigung nach Falschberatung durch Mieterschutzverein
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 102/06, 25.10.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Kommentar von std. iur. Anna Theis :
Man sollte in solchen Fällen lieber noch einmal selbst nachdenken, sich noch einmal informieren und auch andere Meinungen und Ratschläge einholen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Miete Mieter Vermieter Mietwohnung Mietrecht Betriebskosten Betriebskostenvorauszahlung Vorauszahlung Kündigung Mietzahlung Abrechnung Mieterschutzverein Mietverein Mieterverein 573 278 BGB Falschberatung Beratung Fehlberatung Rausschmiss beraten verantwortlich
Ähnliche Urteile
- Mieter mißachtet Hausverbots eines Besuchers - fristlose Kündigung; § 543 Abs. 1 S 1 BGB
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach Auflösung des Kautionskontos durch den Mieter; §§ 569, 573 BGB
- Unlauteres Prozessverhalten des Mieters als Kündigungsgrund? - §§ 573 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 BGB
- Fernseher zu laut - fristlose Kündung für 83-jährigen Mieter
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Tierhaltung Sondereigentum Wirtschaftsplan Teilungserklärung Kurioses Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Schimmel Arzthaftung Garage Gemeinschaftseigentum Beirat Beschluss Protokoll Mietminderung Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Abmahnung Einstimmigkeit Treppenlift Telefonwerbung Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Jahresabrechnung Kündigung Verkehrsunfall Verwalter Organisationsbeschluss Veränderung Anfechtungsklage Wurzeln Makler Wohnungseigentümer Miete
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!