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Verbot des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nach Trunkenheitsfahrt ist rechtswidrig; §§ 3 Abs. 2, 13 Satz 1 Nr. 2 c) FeV
OVG Koblenz, AZ: 10 B 10930/09, 25.09.2009
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Kommentar von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des OVG Koblenz überzeugt, denn in der Praxis wird nach einer Trunkenheitsfahrt in der Regel kein Verbot zum Führen eines Fahrrades ausgesprochen. Das OVG Kassel (Az.: 2 B 1076/10) hat zwischenzeitlich eine gegenteilige Rechtsauffassung vertreten.
Verbundene Urteile
-
OVG Kassel, AZ: Az. 2 B 1076/10, 06.10.2010
-
BVerwG Leipzig, AZ: 3 C 32. 07, 21.05.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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