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Rauchen in der Mietwohnung-kein Schadensersatz
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 124/06, 24.06.2006
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Kommentar von std. iur. Anna Theis :
Der Vermieter sollte, wenn er es wünscht, entsprechende Vereinbarungen treffen, um so gegebenenfalls Schadensersatzansprüche erheben zu dürfen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Mieter Vermieter Rauchen Zigaretten qualmen rauchen Schadensersatz Schadenersatz Schaden Tapeten Abnutzung vertragsgemäß Gebrauch Renovierung Renovierungsbedarf Mangel Verunreinigungen Verunreinigung Dreck Schmutz Nikotin 535 538 BGB
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