Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Urteile zu Kategorie: Schriftform

Die fristlose Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses muss schriftlich begründet werden.

Es können nur die Kündigungsgründe berücksichtigt werden, die im Kündigungsschreiben erwähnt worden sind.

Auch im Falle einer fristlosen Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung gem. § 569 Abs. 1 S. 1 BGB muss der Mieter dem Vermieter zunächst eine erforderliche Abhilfefrist gem. § 543 Abs. 3 S. 1 BGB setzen.
AG Gladbeck, AZ: 11 C 44/13, 23.04.2013
Eine Bestimmung in einem Mietvertrag über den Beginn des Mietverhältnisses genügt dann der Schriftform des § 550 BGB, wenn die Kriterien, an die die Vertragsparteien den Vertragsbeginn knüpfen, dessen eindeutige Bestimmung ermöglichen.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 104/12, 24.07.2013
Das Hinzusetzen eines Stempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters weist denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat, als unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus. Eine so in den Verkehr gegebene Erklärung erfüllt das Schriftformerfordernis des § 550 BGB.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 35/11, 23.01.2013
Dem Schutzzweck des § 174 BGB wird durch die Überprüfung der vom Verkäufer einer Immobilie erteilten Vollmacht durch den den Kaufvertrag beurkundenden Notar nicht Genüge getan. Das Überprüfungsrecht nach § 174 BGB steht dem jeweiligen Geschäftsgegner (hier: Mieter) zu.
OLG München, AZ: 7 U 3659/19, 21.10.2019