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Kein Anspruch des Sondereigentümers, wenn der Schaden durch einen Mangel am Gemeinschaftseigentum verursacht wurde; §§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB; 10 Abs. 1, Abs. 6 Satz 3, 13 Abs. 1 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 10/10, 21.05.2010
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 230/12, 25.10.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mangel Schaden Ausgleichsanspruch Schimmel Feuchtigkeit Beseitigungsanspruch Schadenersatzanspruch Schadenmsersatzanspruch Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Streitgegenstand mehrere zwei Streitgegenstände prozessualer rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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