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Beschlussfähigkeit muss nicht für jeden Beschluss gegeben sein (hier: Stimmrechtsverbot) / Terrasse als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung; §§ 22 Abs. 1, 25 Abs. 3 WEG
AG Weimar, AZ: 5 C 839/11, 01.03.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beschlußfähigkeit Stimmrechtsverbot Terrasse bauliche veränderung Garten Rasen intensivere Nutzung Störung rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Anfechtungsklage Verwalterentlastung Stellvertretung Versammlung Eigentümerversammlung Zustimmungspflicht
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