Detailansicht Urteil
Missachtung der Ladungsfristen in der Teilungserklärung berechtigt zur Anfechtung / Verwalter darf Versammlungsort nach billigem Ermessen frei wählen; §§ 24 Abs. 1 WEG, 280 BGB
AG Bremen, AZ: 44 C 2032/12, 08.03.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 16/13, 25.10.2013
-
AG Oberhausen, AZ: 34 C 1/11, 03.05.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigentümerversammlung Teilungserklärung Einladung Fristgerechter Unwirksamkeit Schadensersatz Schadenersatz Kosten Raummiete Versammlungsort Neutral Sondereigentum Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Verwalter Versammlungskosten
Ähnliche Urteile
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Es kann nur Einen geben!!! Unrechtmäßiger zweiter Verwalter haftet als vollmachtloser WEG-Verwalter
- Zum Anspruch auf Abberufung eines nichtzertifizierten Verwalters trotz bestandskräftiger Neubestellung; §§ 18, 19 WEG
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Verkehrsunfall Anfechtungsklage Schimmel Wohnungseigentümer Wurzeln Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Abmahnung Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Telefonwerbung Kurioses Jahresabrechnung Nachbarrecht Beirat Treppenlift Wirtschaftsplan Tierhaltung Miete Verwaltungsbeirat Protokoll Gemeinschaftseigentum Verwalter Makler Beschluss Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Arzthaftung Abschleppen Mietminderung Kündigung Einstimmigkeit Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Auch ist ein Verwalter gut beraten einen neutralen Versammlungsort zu wählen, auch wenn hierdurch Mehrkosten entstehen, da die Durchführung einer Eigentümerversammlung eine im Sondereigentum eines anderen Miteigentümers stehenden Räumlichkeit insbesondere bei opponierenden Eigentümern bedenklich ist.