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Fehlerhafte Protokollierung der WEG-Beschlüsse (hier: Führen eines Beschlussbuches) führt in der Regel nur zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit; §§ 23 Abs. 4, 24 Abs. 8, 43, 46 WEG
LG Saarbrücken, AZ: 5 S 7/10, 27.10.2010
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Keywords: Formvorschrift Wohnungseigentümer Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Teilungserklärung Gemeinschaftsordnung Beschlussbuch Beschlusssammlung Anfechtungsklage Wirksamkeit Eigentümerversammlung Hausgelder Wohngelder Jahresabrechnung Wirtschaftsplan
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