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Einberufung einer Eigentümerversammlung durch unzuständige Person kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden/ Zur vorläufigen Anordnung eines Wirtschaftsplanes durch das Gericht; §§ 21 Abs. 8, 24 Abs. 2 u. 3 WEG; 935 ff ZPO
AG Fürth, AZ: 391 C 10212/08, 04.11.2008
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AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 73 C 1005/12, 25.09.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwaltungsbeirat Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Verwalter Einberufungsverlangen Quorum 1/4 Wohnungseigentümerversammlung Einsweilige verfügung Wirtschaftsplan ordnungsgemäße Verwaltung Weigerung Einberufungsbegehren pflichtwidriges verweigern verweigerung gerichtliche ersetzung Anordnung regelung einstweilen vorläufige
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- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
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