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Prozesshandlung auch für säumige mitbeklagte Wohnungseigentümer als Streitgenossen möglich/Nicht rechtzeitig erhobene Anfechtungsklage ist unbegründet; §§ 43, 46 WEG; 62, 167 ZPO
AG Bernau, AZ: 34 C 1/08, 28.08.2008
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 142/12, 26.02.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nebenintervenient Streitgenossen Streitverkündung Streitverkündeter Anfechtungsklage notwendige rechtsanwalt frank Dohrmann verspätete gerichtskosteneinzahlung 14 Tage UNbegründetheit Klage Prozesshandlung
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