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Zur Nichtigkeit unbestimmter Beschlussfassungen/Änderung des Kostenverteilerschlüssels; §§ 16, 47 WEG; 139, 242 BGB
OLG Oldenburg, AZ: 5 W 194/04, 05.04.2005
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Ein Beschluss der Eigentümerversammlung ist nichtig, wenn es diesem an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit mangelt, sich also auch durch Auslegung kein Sinn ermitteln lässt (hier: Änderung des Kostenverteilerschlüssels).

Eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels setzt zumindest voraus, dass für die Änderung ein sachlicher Grund gegeben ist und der einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem vorigen Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt wird.

Einen Wohnungseigentumsverwalter können die Kosten eines Verfahrens auferlegt werden, wenn dieser den Anfall der gerichtlichen Kosten wegen Verletzung seiner vertraglichen Pflichten zu vertreten hat und nach materiellem Recht kostenerstattungspflichtig ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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