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Rechtsanwalt muss die Zuständigkeit des richtigen Rechtsmittelgerichts kennen; §§ 43 Nr. 2 WEG, 72 Abs. 2 GVG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 172/13, 15.05.2014
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Der Beschluss des BGH kommt 7 Jahre nach der WEG-Reform und der vorangegangenen Entscheidung des Senats (Az.: V ZB 224/09) jetzt nicht mehr so völlig überraschend daher.
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 224/09, 12.04.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zuständigkeit Sonderzuständigkeit Wohnungseigentumsrecht Prozessrecht Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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