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Kosten einer Entziehungsklage gem. § 18 WEG zählen auch in einer Zweiergemeinschaft zu den Kosten der Verwaltung; §§ 16 Abs. 2 und 4 WEG
BayObLG München, AZ: BReg. 2 Z 44/82, 28.04.1983
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Veräußerung Abmeierungsklage Kosten der verwaltung Zweiergemeinschaft Wohnungseigentümer Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop kosten Prozesskosten verfahrenskosten Gerichtskosten rechtsanwaltskosten
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