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Objektiver Pflichtverstoß eines WEG-Verwalters begründet noch keine Kostentragungspflicht aus § 49 Abs. 2 WEG
LG München I, AZ: 1 T 18206/12, 29.04.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Kosten Prozesskosten Verwalterhaftung Pflichtverletzung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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