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Anspruch auf Trennung von Versorgungsleitungen gem. § 1004 BGB
OLG Düsseldorf, AZ: I-9 U 48/10, 28.06.2010
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Der Beklagte hat sein Rechtsmittel, die Berufung zurückgenommen. Das Landgericht hat erstinstanzlich entschieden, dass der Beklagte dazu verpflichtet wird, die Trennung der Versorgungsleitung zwischen den beiden Grundstücksteilen vorzunehmen. Der Beklagte war erstinstanzlich unterlegen und hat seine anschließend eingelegte Berufung sodann zurückgenommen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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