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Anspruch auf Trennung der Versorgungsleitung im nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis, § 1004 BGB
OLG Hamm, AZ: 5 U 118/07, 03.12.2007
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des OLG Hamm entspricht der ständigen Rechtsprechung, wonach der Grundstückseigentümer in der Entscheidung über die Duldung von Einwirkungen auf sein Grundstück grundsätzlich keinen Beschränkungen unterworfen ist.
Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 233/10, 10.06.2012
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OLG Düsseldorf, AZ: I-9 U 48/10, 28.06.2010
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LG Duisburg, AZ: 2 O 104/09, 08.01.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop § 741 743 749 BGB 1004 Versorgungsleitung Mitbenutzung Duldung Trennung Kosten Nachbarn Stromleitung Gasleitung Wasserleitung Nachbar Nachbarrecht Nutzung Nutzungsrecht Grundstück Grundstücksnachbar Nachbargrundstück nachbar Nachbarrecht Strom Gas Wasser Leitung
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