Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Kein genereller Leinenzwang für Hunde in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; §§ 13, 15 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 163/14, 08.05.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ob die in einem Mehrheitsbeschluss enthaltene, nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßende Erlaubnis, Hunde auch unangeleint auf einer Rasenfläche des Gemeinschaftseigentums spielen zu lassen, ordnungsmäßigem Gebrauch entspricht, kann nicht generell bejaht oder verneint werden, sondern beurteilt sich anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles.

Die Mehrheit der Wohnungseigentümer kann auch dem Interesse der Hundehalter, die Hunde beim Spielen nicht anzuleinen, den Vorrang einräumen gegenüber dem Interesse anderer Wohnungseigentümer, durch frei laufende Hunde nicht beeinträchtigt zu werden. Vorauszusetzen ist hierbei aber, dass etwaige Beeinträchtigungen für die anderen Miteigentümer zumutbar sind.

Die Erlaubnis, Hunde der Eigentümer und Mieter auf den Rasenflächen spielen zu lassen, trägt dem Umstand Rechnung, dass tierhaltende Miteigentümer oder Mieter einer Eigentumswohnung ihre Freizeit gemeinsam mit ihren Hunden gestalten möchten (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2008, 151). Dies erstreckt sich auch auf die Nutzung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Rasenflächen und ist damit Bestandteil des grundsätzlich bestehenden Rechts des Wohnungseigentümers zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 13 Abs. 2 WEG.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: ordnungsgemäße Verwaltung Hunde Katzen Tierhaltung Leinenpflicht Leinenzwang anleinen freilaufende Hunde Hausordnung Mehrheitsentscheidung Rechtsanwalt frank DOhrmann Bottrop Wohnungseigentümergemeinschaft