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Durchbruch einer tragenden Zwischenwand muss kein Nachteil sein; §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 45/00, 21.12.2000
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche Veränderung Wanddurchbruch Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümergemeinschaft wesentliche Beeinträchtigung Nachteil
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