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Darf Kindertagesstätte Spielplatz der Wohnunsgeigentümergemeinschaft nutzen?; §§ 10, 14, 15 WEG; 1004 BGB
LG Hamburg, AZ: 318 S 40/15, 06.01.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Ladenlokal Nutzungsänderung Intensivere Nutzung
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Dies ändert sich jedoch, wenn die Tagesstätte die betreuten Kinder auf dem Spielplatz der Gemeinschaft spielen lässt, welcher nur für die in den Wohnungen lebenden Kindern errichtet wurde. Denn dadurch wird die Kapazität des Spielplatzes regelmäßig bei zusätzlich mehr als 30 betreuten Kindern erschöpft.