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Verwalter muss nicht vereinbare und vereinbarte Sondervergütung an die Wohnungseigentümergemeinschaft zurückzahlen; §§ 26, 27 WEG, 812 BGB
LG Dresden, AZ: 2 S 400/15, 09.03.2016
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LG Dortmund, AZ: 1 S 455/15, 14.06.2016
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 172/08, 14.05.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: ungerechtfertigte Bereicherung Rückerstattung Gebühren Verwalterkosten Rückerstattung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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