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Dritte dürfen nicht an Eigentümerversammlung teilnehmen; § 23, 24 WEG
AG Lemgo, AZ: 16 C 18/14, 21.05.2015
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Sieht die Teilungserklärung vor, dass sich ein Wohnungseigentümer nur durch seinen Ehegatten, einen anderen Miteigentümer oder der Verwaltung vertreten lassen kann, ist ein Rechtsanwalt grds. nicht berechtigt, an einer Eigentümerversammlung teilzunehmen, sofern nicht ein besonderes Interesse an der Teilnahme eines Dritten besteht.

Ein solches Interesse ist zu verneinen, wenn ein Rechtsanwalt hinzugezogen wird, der offensichtlich im Lager einer Eigentümergruppierung steht.

Eine Bestellung eines Verwalters durch das Gericht gem. § 21 Abs. 8 WEG ist nicht zulässig, wenn die Verwalterbestellung zwar angefochten wurde, hierüber aber noch nicht rechtskräftig entschieden ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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