Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer müssen Vermietung an Asylanten nicht zustimmen; §§ 10 Abs. 2, 12, 14 WEG
LG Koblenz, AZ: 2 S 124/15, 04.08.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Laufen i. OB, AZ: 2 C 565/15, 04.02.2016
-
AG Traunstein, AZ: 319 C 1083/15, 18.09.2015
-
VG München, AZ: 8 K 14.4864, 22.06.2015
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nutzungsbeschränkung Ausländer Migranten Wohnungseigentümer Zustimmung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Jahrelange unentgeltliche Stellplatznutzung kann durch GdWE widerrufen werden; §§ 19, 1004 BGB
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
- Pflegeheim für Demenzkranke in Eigentumswohnung unzulässig; §§ 1 Abs. 2, 12Abs. 2, 15 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück grds. nicht zulässig; §§ 14, 16 WEG; 1004 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Verwalter Verwaltungsbeirat Nutzungsentschädigung Schimmel Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Mietminderung Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Einstimmigkeit Beirat Kurioses Makler Miete Veränderung Wurzeln Treppenlift Kündigung Verkehrsunfall Arzthaftung Teilungserklärung Organisationsbeschluss Protokoll Sondereigentum Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Beschluss Abschleppen Garage Telefonwerbung Eigentümerversammlung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!