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Ein defektes Fahrzeug, das auf einem Behindertenparkplatz abgestellt wird, darf abgeschleppt werden
OVG Münster, AZ: 5 A 2339/99, 21.03.2000
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AG Lübeck, AZ: 33 C 3926/11, 20.02.2012
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 30/11, 02.12.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Abschleppdienst Abschleppunternehmen Sorge tragen PKW Behindertenparkplatz
Parkplatz Parken parken abschleppen Abschleppkosten Abschleppunternehmen (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO behindert Behindertenausweis Sonderparkplatz verboten defekt kaputtes Auto
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