Detailansicht Urteil
Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung der Teilungserklärung und Zustimmung zur Begründung eines Sondernutzungsrechts; §§ 5 Abs. 2, 10 Abs. 2 Satz 3 WEG; 242 BGB
OLG Frankfurt a. M., AZ: 6 U 23/15, 08.03.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG München, AZ: 34 Wx 3/14, 31.03.2014
-
LG Berlin I, AZ: 55 S 171/12, 16.07.2013
-
OLG Celle, AZ: 4 W 108/07, 04.06.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nutzungsänderung Speicher Dachboden Spitzboden Treu und Glauben Rechstanwalt Frank DOhrmann Bottrop Teilungserklärung Gemeinschaftsordnung
Ähnliche Urteile
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Protokoll Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss Tierhaltung Makler Teilungserklärung Kurioses Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Beirat Eigentümerversammlung Kündigung Nachbarrecht Anfechtungsklage Wurzeln Schimmel Nutzungsentschädigung Mietminderung Treppenlift Beschluss Sondereigentum Telefonwerbung Verwalter Veränderung Wirtschaftsplan Arzthaftung Einstimmigkeit Gegenabmahnung Abmahnung Abschleppen Jahresabrechnung Garage Miete
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!