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Auto-Verkäufer muss Fahrzeug aufgrund verfälschter Emmsionswerte zurücknehmen § 323 BGB
LG Saarbrücken, AZ: 12 O104/16, 21.08.2017
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Ein Fahrzeug, welches die Emissionswerte verfälscht, entspricht nicht den objektiv, berechtigen Erwartungen eines Durchschnittskäufers und ist deswegen mangelhaft.

Bei einer Nachbesserung mittels Software-Update, könnte der Käufer berechtige Zweifel daran haben, dass diese negativen Auswirkungen für die Eigenschaften seines Fahrzeuges haben wird, weshalb er dem Verkäufer keine Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen muss.

Der Autohersteller ist dazu verpflichtet, die Fahrzeuge aufgrund von sittenwidriger Schädigung zurückzugeben, wenn der Käufer nicht über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Fahrzeuges informiert (zB verfälschte Emissionswerte) worden ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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