Detailansicht Urteil
Eine Zwischenlandung bei einen Direktflug stellt einen Reisemangel dar, § 651 d BGB
AG Rostock, AZ: 47 C 241/10, 18.03.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG München, AZ: 274 C 18111/15, 06.04.2016
-
AG Bonn, AZ: 101 C 423/15, 15.01.2016
-
LG Wuppertal, AZ: 9 S 294/11, 30.08.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 76/11, 17.04.2012
-
OLG Koblenz, AZ: 2 U 1104/10, 01.12.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Reisemangel Flug Flugreise Schiffsfahrt Schadenersatz Geld zurück Minderung Anspruch Unzumutbarkeit Nebenanforderungen Lärm Belästigung
Ähnliche Urteile
- Ausgleichsleistungen bei großer Flugverspätung und Nutzung eines Ersatzflugs
- Haftung für unterbliebene Information über Einreisemodalitäten beim Reisevertrag
- Pauschalreisevertrag: Wegfall des Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters während Corona
- Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters beim Rücktritt vom Pauschalreisevertrag?
- Entschädigungsloser Rücktritt vom Pauschalreisevertrag wegen Covid-19-Pandemie?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Treppenlift Schimmel Veränderung Anfechtungsklage Protokoll Einstimmigkeit Makler Telefonwerbung Eigentümerversammlung Arzthaftung Beirat Beschluss Mietminderung Verwalter Gegenabmahnung Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Garage Tierhaltung Abmahnung Wurzeln Abschleppen Kurioses Gemeinschaftseigentum Kündigung Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!