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Verwalterbestellung und Verwaltervertrag sind abstrakte Rechtsverhältnisse (Trennungstheorie); § 26 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 135/15, 30.11.2017
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Immer wieder kommt es zu Missverständnissen, wenn es um die Wahl oder Abberufung eines Verwalters geht. Häufig wird der Verwaltervertrag gekündigt ohne seine Abberufung oder ein Verwalter ohne Verwaltervertrag bestellt. Das Landgericht hat hier noch einmal sauber klargestellt, dass die Trennungstheorie zwischen Verwaltervertrag und seiner Bestellung zum Verwalter durch Beschluss streng zu trennen sind.
Verbundene Urteile
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AG Duisburg-Ruhrort, AZ: 28 C 61/16, 06.04.2017
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LG Hamburg, AZ: 318 S 47/14, 05.11.2014
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OLG Köln, AZ: 16 Wx 232/06, 04.01.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterbestellung Abberufung Kündigung Rechstanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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