Detailansicht Urteil
Von der IHK zu bestimmende Sachverständige muss im Beschluss nicht namentlich benannt werden; § 21 WEG
AG Essen-Steele, AZ: 21 C 30/17, 03.05.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Essen-Steele, AZ: 21 C 14/17, 28.02.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Bestimmtheit Nichtigkeit Wohnungseigentümerversammlung Anfechtungsklage Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Schimmel Abschleppen Telefonwerbung Beschluss Nachbarrecht Veränderung Wirtschaftsplan Beirat Sondereigentum Garage Gegenabmahnung Kurioses Organisationsbeschluss Teilungserklärung Arzthaftung Einstimmigkeit Makler Wohnungseigentümer Tierhaltung Jahresabrechnung Verwalter Eigentümerversammlung Miete Protokoll Wurzeln Mietminderung Kündigung Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Treppenlift Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!