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Pflicht des Verwalters zur Korrektur einer fehlerhaften Jahresabrechnung - Welche Frist gilt ?
AG Bottrop, AZ: 20 C 63/17, 13.04.2018
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Wurde eine Beschlussfassung über die Genehmigung einer Jahresabrechnung erfolgreich angefochten, besteht gegen den Verwalter ein Nacherfüllungsanspruch, welchen der Verwalter innerhalb von 8 Wochen nach Rechtskraft des die Jahresabrechnung aufhebenden Urteils zu erstellen ist (differenzierter: LG Dortmund 1 T 51/18).

Stimmen nicht sämtliche Wohnungseigentümer der Genehmigung einer nach erfolgreicher Anfechtung zu korrigierenden Jahresabrechnung durch Umlaufbeschluss zu, muss der Verwalter unverzüglich eine Eigentümerversammlung einberufen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop erstellung