Detailansicht Urteil
Jahresabrechnung angefochten - Wann muss der Verwalter die korrigierte Abrechnung vorlegen ?
LG Dortmund, AZ: 1 T 51/18, 06.07.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 63/17, 13.04.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kostenerstattung Verzug Anfechtungsklage Aufhebung ungültigerklärung unwirksamkeit Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Sondereigentum Gegenabmahnung Beirat Abschleppen Kündigung Wirtschaftsplan Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Telefonwerbung Arzthaftung Treppenlift Tierhaltung Makler Schimmel Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Beschluss Mietminderung Eigenbedarfskündigung Garage Jahresabrechnung Miete Kurioses Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer Protokoll Wurzeln Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Veränderung Abmahnung Verwalter Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!