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Ausschluss des Rücktritts, wenn Nachbesserung nur 1% des Kaufpreises ausmacht; § 323 V BGB.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 202/10, 29.06.2011
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Keywords: Ausschluss ausgeschlossen Rücktritts Kaufvertrag Verhältnis Kaufpreis zu Mängelbeseitigungskosten; Erheblichkeit einer Pflichtverletzung im Sinne von § 323 Abs. 5 S. 2 BGB unter besonderer Berücksichtigung des Ausmaßes der Funktionsbeeinträchtigung unverhältnismäßig Nachbesserung
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