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Zur Zulässigkeit einer Balkonverglasung, §§ 14, 22 WEG
AG Duisburg-Ruhrort, AZ: 17 II 8/04, 17.09.2004
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Grundsätzlich kann eine Balkonverglasung durch die Gemeinschaft gem. § 22 WEG beschlossen werden. Allerdings kann eine solche Beschlussfassung nur einstimmig wirksam beschlossen werden.

Erfolgt die Balkonverglasung erst 10 Jahre nach der Beschlussfassung, besteht aufgrund der optischen Beeinträchtigung und der Substanzbeschädigung durch den Einbau ein Beseitungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche Veränderung Zustimmung Balkon Loggia Wohnungseigentümergemeinschaft einstimmigkeit