Detailansicht Urteil
Keine schlüssige Änderung des Kostenverteilerschlüssels durch Genehmigung der Jahresabrechnung; §§ 21, 28 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 91/16, 17.05.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 225/13, 09.03.2016
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 172/14, 23.07.2015
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 5/14, 14.04.2015
-
LG München I, AZ: 1 S 1817/13, 13.01.2014
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 247/11, 15.01.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gesamtjahresabrechnung Einzeljahresabrechnung Teilnichtigkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Veränderung Sondereigentum Makler Mietminderung Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Wurzeln Treppenlift Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Gegenabmahnung Teilungserklärung Protokoll Schimmel Verkehrsunfall Kündigung Verwalter Beirat Abmahnung Einstimmigkeit Abschleppen Telefonwerbung Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer Kurioses Jahresabrechnung Beschluss Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Miete Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
