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Zum Umbau eines Spitzbodens zu Wohnzwecken/ Zum Parken eines Wohnwagens auf dem Gemeinschaftsgrundstück
AG Dorsten, AZ: 3 C 54/18, 18.12.2018
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 71/16, 14.12.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop bauliche Veränderung Dachboden Wohnzwecke
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- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück grds. nicht zulässig; §§ 14, 16 WEG; 1004 BGB
- Gestattung des Parkens auf dem Gemeinschaftsgrundstück kann jederzeit widerrufen werden
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