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Nachbarschaftsrecht: Immissionen durch Herbizide
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 54/83, 02.03.1984
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Die nachbarrechtlichen Vorschriften (hier: BGB § 906) sind in dem davon erfassten Regelungsbereich maßgebend dafür, ob eine widerrechtliche Handlung iSd BGB § 823 Abs. 1 vorliegt.

Werden von einem Grundstück Rückstände eines dort versprühten chemischen Unkrautvernichtungsmittels durch wild abfließendes Niederschlagswasser einem anderen Grundstück zugeführt, so handelt es sich um eine Immissionseinwirkung iSd. BGB § 906 Abs. 1.

Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch entsprechend BGB § 906 Abs. 2 S 2 kommt auch dann in Betracht, wenn eine nach BGB § 906 rechtswidrige und deshalb abwehrfähige Immissionsbeeinträchtigung von dem Eigentümer oder Besitzer des betroffenen Grundstücks aus besonderen Gründen nicht verhindert werden kann (Ergänzung BGH, 1976-02-13, V ZR 55/74, BGHZ 66, 70).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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