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Arzthaftung wegen unterlassener Aufklärung über die Behandlungsalternative eines Kaiserschnitts
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 509/17, 28.08.2018
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Eine Haftung wegen Unterlassens der (vorgezogenen) Aufklärung über die Behandlungsalternative der Sectio kommt auch dann in Betracht, wenn die Sectio später durchgeführt wird als sie bei rechtzeitiger Aufklärung durchgeführt worden wäre und diese Verzögerung zu einem Geburtsschaden geführt hat.

Dafür, dass und in welchem Umfang in einer Überschreitung der empfohlenen EE-Zeit (Zeit von der Entscheidung zur Sectio bis zur Entwicklung des Kindes) ein Behandlungsfehler liegt, trägt der Geschädigte die Beweislast. Die Gefahren einer solchen Zeitüberschreitung sind für die Behandlungsseite nicht voll beherrschbar.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Arzt Fehler Behandlung Schadensersatz Schmerzensgeld Geburt Kind